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BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Mittäterschaft durch psychologische Unterstützung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Beteiligung an einer Straftat als Mittäter schon in der bloßen Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung dann gesehen werden kann, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70). - BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61
Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Beteiligung an einer Straftat als Mittäter schon in der bloßen Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung dann gesehen werden kann, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70). - RG, 20.02.1920 - IV 721/19
1. Zum Begriff der Mittäterschaft. 2. Worauf bezieht sich das Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Beteiligung an einer Straftat als Mittäter schon in der bloßen Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung dann gesehen werden kann, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70).
- BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70
Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des …
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Beteiligung an einer Straftat als Mittäter schon in der bloßen Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung dann gesehen werden kann, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70). - BGH, 07.05.1969 - 2 StR 122/69
Fortsetzung einer Tat unter der Wirkung eines Warnschusses in der geplanten Weise
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Wenn er gleichwohl mit in die Küche ging, wo die Beute in Empfang genommen werden sollte, dann kann die Auffassung des Tatrichters nicht beanstandet werden, der Angeklagte habe - mindestens - von diesem Zeitpunkt an weitere Gewaltanwendung auch unter Einsatz einer Waffe billigend in Kauf genommen und habe durch seine Anwesenheit den Willen der beiden anderen Täter bestärken und weiteren Widerstand Schinkels abschrecken wollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1969 - 2 StR 122/69). - RG, 19.12.1894 - 4073/94
Unter welchen Voraussetzungen ist der Umstand, daß der Angeklagte mitanwesend …
Auszug aus BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Beteiligung an einer Straftat als Mittäter schon in der bloßen Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung dann gesehen werden kann, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70).
- BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77
Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …
Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auf psychologischem Wege geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73 - 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 - 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 - RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; 71, 23, 24/25). - BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
Beeinflussung einer Zeugin während einer Verhandlungspause - Voraussetzungen der …
Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73). - BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
Mittäterschaftliche Nötigung durch bewußtes und gewolltes Verstärken einer …
Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).